1. Angebot und Angaben
1.1. Das
Immobilienangebot von Voigt & Partner Immobilien, Inh. Karla Voigt - im folgenden Voigt & Partner
Immobilien genannt - und das von ihr erstellte Exposé ist aufgrund der vom Anbieter erteilten Auskünfte und Angaben gefertigt worden. Einrichtungsgegenstände sind nicht Angebots-bestandteil, sie
dienen nur der besseren Verdeutlichung. Die Angebote von Voigt & Partner Immobilien erfolgen unverbindlich und freibleibend.
1.2. Voigt & Partner
Immobilien überprüft nicht die vom Anbieter erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit und
Vollständigkeit, es sei denn, Voigt & Partner Immobilien wird gesondert mit der Einholung von Auskünften und der Überprüfung der Objektangaben
beauftragt. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann Voigt & Partner Immobilien daher nicht übernehmen.
1.3. Für Richtigkeit und
Vollständigkeit der von dem Auftraggeber stammenden Angaben, mit denen Voigt & Partner Immobilien den Nachweis oder die Vermittlung betreibt, ist der
Anbieter auch gegenüber Dritten verantwortlich.
1.4. Das
Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
1.5. Die Weitergabe an
Dritte ohne die Zustimmung von Voigt & Partner Immobilien verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an
den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.
1.6. Mit der
Entgegennahme des Angebots und der Entgegennahme der Bewerbung erklärt sich der Empfänger mit den Bedingungen dieser AGB’s einverstanden.
1.7. Voigt & Partner
Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
1.8. Voigt & Partner
Immobilien ist berechtigt, weitere Makler in die Bearbeitung des Auftrages einzubeziehen.
1.9. Irrtum,
Zwischenverkauf/-vermietung und Zustimmung des Veräußerers und Vermieters bleiben vorbehalten.
2. Provision
2.1. Die Tätigkeit von
Voigt & Partner Immobilien ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Die Provision berechnet sich nach dem Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit
zusammen-hängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte. Der Anspruch auf Maklerprovision von Voigt & Partner Immobilien entsteht, sofern durch die
beauftragte Nachweis- oder Vermittlertätigkeit ein Vertrag zustande kommt.
2.2. Des Weiteren ist
der Provisionsanspruch entstanden und fällig, wenn Familienangehörige oder ein mit dem Auftraggeber in wirtschaftlichem Zusammenhang stehender Dritter von dem Immobilienangebot durch Abschluss des
Vertrages Gebrauch macht.
2.3. Auch bei mündlich
(telefonisch und persönlich) und via e-Mail bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit
Provisionsanspruch.
2.4. Der
Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn ein Vertragsteil von dem vermittelnden Vertrag aufgrund eines gesetzlichen Rechts zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte
Entgelt nach Vertragsabschluß mindert.
2.5. Die
Provision beträgt soweit nichts anderes ausgewiesen oder vereinbart
-für die Vermietung von Wohnraum:
2,38 NKM inkl. Mwst
-für die Vermietung von Gewerberaum:
bei einer
Mietzeit bis 2 Jahre:
2,38 NKM
inkl. Mwst.
bei einer
Mietzeit bis 3 Jahre:
3,57 NKM
inkl. Mwst.
bei einer Mietzeit ab 4 Jahre:
4,76 NKM inkl. Mwst.
-für den Nachweis oder die Vermittlung von
Verträgen
bis 50.000
EUR:
Pauschal 3.451,00 EUR/inkl. Mwst
-für den Nachweis oder die Vermittlung von
Verträgen ab 50.000 EUR:
7,14 % vom Kaufpreis inkl. Mwst.
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2.6. Wird ein zum Kauf nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet und innerhalb von 5 Jahren danach gekauft, so ist hierfür die
ortsübliche Provision zu zahlen, abzüglich der für den ersten Vertrag gezahlten Provision.
3. Verhandlungen
3.1. Die
Kontaktaufnahme mit dem Anbieter ist stets über Voigt & Partner Immobilien einzuleiten.
3.2. Bei Direktverhandlungen ist auf Voigt & Partner Immobilien Bezug zu nehmen und der zuständige Ansprechpartner bei Voigt & Partner
Immobilien über das Ergebnis zu informieren.
3.3. Eine Innenbesichtigung darf nur im Einvernehmen mit Voigt & Partner Immobilien und der Anbieterseite vorgenommen werden.
3.4. Der Auftraggeber/Verkäufer/Vermieter ist verpflichtet, Voigt & Partner Immobilien unverzüglich mitzuteilen, mit wem und zu welchen Konditionen der
beabsichtigte Vertrag zustande kommen soll bzw. kam. Voigt & Partner Immobilien ist unmittelbar nach Vertragsabschluss eine Abschrift des Vertrages vorzulegen.
3.5. Wird die Voigt & Partner Immobilien beauftragt, einen
Kaufvertragsentwurf durch einen Notar anzufertigen und kommt ein Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die eine Vertragsseite zu vertreten hat, so hat diese die angefallenen Notarkosten zu
tragen.
4. Grundbucheinsicht
4.1. Der Auftraggeber bevollmächtigt Voigt
& Partner Immobilien, sämtliche das Objekt betreffenden behördlichen Akten einschließlich des Grundbuches samt Nebenakten einzusehen und Unterlagen und Auskünfte anzufordern und ggf. Kopien
fertigen zu lassen. Die Bevoll-mächtigung muss vom Auftraggeber auf Verlangen auch schriftlich erteilt werden. Die Bevollmächtigung muss mit Beendigung
des Auftrages an den Auftraggeber zurückgegeben werden.
5. Vorkenntnis
5.1. Ist dem Angebotsempfänger das von Voigt & Partner
Immobilien angebotene Objekt bereits bekannt, ist dies schriftlich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Bekanntgabe Voigt & Partner Immobilien mitzuteilen. Erfolgt keine schriftliche
Mitteilung, wird davon ausge-gangen, dass keine Vorkenntnis vorliegt.
6. Haftung
6.1. Voigt & Partner Immobilien haftet nach den
gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Voigt & Partner Immobilien, ihrer Vertreter oder Erfüllungs-gehilfen beruhen.
6.2. Eine Gewähr für die durch Voigt & Partner Immobilien
angebotenen Objekte und die Bonität der vermittelten Vertragspartner wird nicht übernommen. Jede weitere Haftung der Voigt & Partner Immobilien ist ausgeschlossen.
7. Salvatorische
Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
8. Auftragnehmerin
Voigt & Partner Immobilien
Inhaberin: Karla Voigt
Alte Jakobstraße 78, 10179 Berlin
Telefon: 030 / 20 45 38 21
Fax:
030 / 20 45 38 30
E-Mail: info@voigt-partner-immobilien.de
Handelsregister: Berlin-Charlottenburg
HRA 35209
Umsatzsteuer-ID: DE184237707
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bezirksamt Mitte von
Berlin,
Abt. Wirtschaft und Immobilien (Wirtschaftsamt),
Karl-Marx-Allee 31,
10178 Berlin
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